AGBs

zum Beherbergungsvertrag von Haus Bergwelten

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages mit dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend „Beherbergungsbetrieb“), soweit nicht abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam.


1. Haus Bergwelten

1.1 Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie weitere vom Beherbergungsbetrieb erbrachte Leistungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

1.3 Mit der Buchung – mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, Internet oder E-Mail – bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb verbindlich den Abschluss eines Vertrags an.

1.4 Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Der Betrieb kann die Buchung schriftlich bestätigen oder sich durch eine Vermittlungsstelle vertreten lassen.

1.5 Weicht die Buchungsbestätigung vom Angebot ab, stellt sie ein neues Angebot dar, das der Gast innerhalb von 10 Tagen annehmen kann – ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten.

1.6 Vertragspartner sind Gast und Beherbergungsbetrieb. Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner, sofern eine entsprechende Erklärung vorliegt.


2. Leistungen, Anreise, Preise, Obliegenheiten

2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Betrieb stellt die gebuchte Unterkunft zur Verfügung und erbringt die vereinbarten Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Zimmer, wenn nicht schriftlich bestätigt. Die Unterkunft wird bis 18:00 Uhr freigehalten, bei Anzahlung oder Kreditkartengarantie auch darüber hinaus.

2.2 Leistungspflichten des Gastes
Der Gast muss die Unterkunft abnehmen und den Preis zahlen. Zimmer sind am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu räumen, sonst kann ein Tageszimmerpreis berechnet werden.

2.3 Preise und Preisanpassung
Es gelten Preisliste oder vertragliche Vereinbarung. Preisänderungen bis max. 10 % sind bei allgemeinen Kostensteigerungen möglich, wenn mehr als 4 Monate zwischen Vertrag und Aufenthalt liegen.

2.4 Weitere Obliegenheiten des Gastes
Die Unterkunft darf nur vertragsgemäß genutzt werden. Dritte dürfen sie nur mit schriftlicher Zustimmung nutzen. Mängel sind unverzüglich zu melden. Bei erheblichen Mängeln kann nach erfolgloser Fristsetzung außerordentlich gekündigt werden. Haustiere sind nur nach vorheriger Vereinbarung erlaubt, deren Art und Anzahl müssen angegeben werden. Der Gast haftet für seine Tiere.


3. Bezahlung, Aufrechnung, Sicherheiten

3.1 Fälligkeit und Anzahlung
Bezahlung ist am Abreisetag fällig. Eine Anzahlung von 10–30 % kann verlangt werden. Zwischenrechnungen sind möglich. Zahlungsverzug tritt spätestens nach 30 Tagen ein. Mahngebühren und Verzugszinsen (5 % bzw. 8 % über dem Basiszins) können erhoben werden.

3.2 Zahlungsmittel
Die Annahme von Kreditkarten o. ä. liegt im Ermessen des Betriebs. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber.

3.3 Aufrechnung
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen möglich.

3.4 Sicherheiten
Bei Zahlungsverzug kann ein Pfandrecht an eingebrachten Sachen geltend gemacht werden.


4. Leistungsänderung oder Abweichung

Änderungen sind zulässig, wenn sie unerheblich, zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind (z. B. Ersatzunterkunft bei Unbenutzbarkeit). Der Gast ist über Änderungen zu informieren. Ersatzbuchung oder kostenloser Rücktritt können angeboten werden. Mehrkosten für Ersatzunterkunft trägt der Anbieter.


5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1 Rücktritt des Gastes
Der Rücktritt ist jederzeit möglich, idealerweise schriftlich. Die Zahlungsverpflichtung bleibt grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb bemüht sich um Weitervermietung. Mögliche Pauschalsätze:

  • Ferienwohnung o. ohne Verpflegung: 90 %

  • Übernachtung mit Frühstück: 80 %

  • Halbpension: 70 %

  • Vollpension: 60 %

Nachweis niedrigerer Kosten ist möglich. Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5.2 Rücktritt des Beherbergungsbetriebs
Bei eingeräumtem kostenlosem Rücktrittsrecht, bei Nichtleistung einer Anzahlung oder aus wichtigem Grund (z. B. irreführende Angaben, Gefahr für Betrieb oder Gäste) ist ein Rücktritt möglich. Der Gast wird spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden schriftlich informiert. Schadenersatzansprüche bestehen nicht.


6. Vorzeitige Vertragsbeendigung

Bei zeitlich befristetem Vertrag endet dieser automatisch. Bei vorzeitiger Abreise bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Der Beherbergungsbetrieb bemüht sich um Weitervermietung. Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag.


7. Haftung

7.1 Vertragliche Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder vertragswesentlichen Pflichten. Der Gast muss Schäden mindern und melden.

7.2 Eingebrachte Sachen
Haftung bis max. € 3.500, für Wertsachen € 800, im Safe max. € 10.000. Verluste sind unverzüglich zu melden.

7.3 Parkplatzschäden
Keine Verwahrungspflicht. Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

7.4 Weckaufträge, Post
Werden mit Sorgfalt behandelt. Keine weitergehende Haftung.


8. Verjährung

8.1 Ansprüche verjähren nach einem Jahr, unerlaubte Handlungen nach gesetzlicher Regel.
8.2 Beginn ist der Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung.
8.3 Verhandlungen hemmen die Verjährung, frühester Eintritt drei Monate nach deren Ende.


9. Datenschutz

9.1 Daten werden zur Buchungsabwicklung verwendet gemäß BDSG & TDDSG.
9.2 Der Gast hat Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung.
9.3 Daten dürfen zur Buchung und Zahlung an Dritte weitergegeben werden.
9.4 Nutzung zu Werbezwecken ist bis auf Widerruf zulässig.


10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Recht

10.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.3 Klagen gegen den Betrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
10.4 Für bestimmte Personen(gruppen) gilt ebenfalls der Sitz des Betriebs.
10.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrags.